Latte - kammergetrocknet, keilgezinkt, profiliert

 
1 HOLZQUALITÄT Konstruktionsholz für belastete Anwendungen (gute Optik und Festigkeit)
2 FARBE gelblich bis bräunlich, zu kupferbraun nachdunkelnd
3 ROHDICHTEBEREICH mittlere Rohdichte 0,70--0,79 --0,85 g/cm3
4 RESISTENZ (DIN EN 350-2) Klasse 1-2
5 DIMENSIONSSTABILITÄT gut
6 FEUCHTEANGLEICHGESCHWINDIGKEIT sehr gering
7 SONSTIGE wasserlösliche Inhaltsstoffe
8 MARKRÖHRE nicht zulässig auf Sichtseite, in geringem Umfang auf Rückseite zulässig (auf max. 25% der Oberfläche)
9 KERNFÄULE nicht zulässig
10 BAUMKANTE nicht zulässig
11 RINDENEINSCHLUSS auf sichtbarer Seite nicht zulässig, in geringem Umfang auf der Rückseite zulässig
12 SPLINT auf sichtbarer Seite nicht zulässig, in geringem Umfang auf der Rückseite zulässig
13 SPLINTFÄULE -
14 VERFÄRBUNGEN bis zu 30% der Oberfläche zulässig, soweit gesund und nagelfest
15 HOLZFEUCHTE kammergetrocknet (u= 16 % ±2 %)
16 FAULSTELLEN, AUSFALLÄSTE auf Sichtseite bis zu 5 mm Durchmesser zulässig (1 Stück pro Meter),auf Rückseite bis zu 10 mm Durchmesser zulässig (max. 3 Stück pro Meter)
17 KNOTEN UND GESCHWÜRE in geringem Umfang zulässig wenn kleine Fläche
18 AUSDÃœBELUNGEN -
19 RISSE Kernrisse sind auf sichtbaren Flächen nicht zulässig, auf der Rückseite bis zu 3 mm Breite und 150 mm Länge; der Abstand zwischen Riss und Keilzinkung muss mind. 50 mm betragen; Trockenrisse (Breite ≤ 0,5 mm) sind in geringem Umfang an allen Seiten zulässig
20 ÄSTE Äste mit einem Durchmesser von ≤ 6 mm können ignoriert werden; gesunde Äste sind zulässig bis zu einem Durchmesser von ≤ 30% der Lattenbreite und 60% der Lattenstärke (rechtwinklig zum Faserverlauf gemessen); nur einzelne Äste mit max. Durchmessern zulässig; große Äste müssen einen Abstand von ≥ 10 mm zur Kante haben; Ansammlung von kleinen Ästen (Durchmesser ≤ 10 mm) ist zulässig → Durchmesser der Ansammlung ist ≤ 1/2 Lattenbreite; Summe der Durchmesser darf 60 mm/m an den sichtbaren Seiten nicht übersteigen
21 WURM- UND KÄFERFRASS in geringem Umfang auf der Rückseite zulässig (kein Risiko aufgrund der Kammertrocknung)
22 RINDE UND BAST nicht zulässig
23 FASERABWEICHUNG Faser darf die Latte auf 1 m Länge nicht verlassen, ≤ 15 % (150 mm/m)
24 DREH- UND WECHSELDREHWUCHS in geringem Umfang zulässig
25 ENTRINDUNGSQUALITÄT -
26 SÄGEQUALITÄT -
27 HOBELQUALITÄT glatte und eben Oberfläche, keine sägeraue oder verbrannte sichtbare Oberfläche, keine Ausrisse tiefer als 1 mm, Oberflächendefekte der Sichtseite können bis zu 1 mm durch Ausschleifen repariert werden; auf der Rückseite sind kleinere Hobelfehler, punktuell verbrannte oder ungehobelte Oberfläche zulässig, Defekte bis zu 1 mm Tiefe und 30% der Oberfläche sind auf der Rückseite generell zu tolerieren
28 SCHLEIFEN auf Anfrage
29 PHASE durchgehende 3 mm Fase an allen Längskanten, eine Abweichung von 1 mm ist zu tolerieren
30 PROFILIERUNG auf Anfrage
31 KAPPUNG sauber und rechtwinklig (Genauigkeit von 0,5% (0,5 mm/100mm))
32 VERDREHUNG max. 10 Grad Abweichung zulässig
33 ABWEICHUNG VON DER GERADEN max. 5 mm pro Laufmeter in jede Dimension, max. 1/3 der Breite insgesamt
34 MASSTOLERANZEN max. 1% in der Breite, 2 % in der Stärke, 0,1% in der Länge
35 CHARAKTERISTISCHE BIEGEFESTIGKEIT 30 N/mm² (4-Punkt Biegung)
36 ZINKENSPIEL 0,5 – 1 mm
37 ZINKENAUSRICHTUNG aufrechtstehend in Breitseite (Zinken auf der Breitseite sichtbar)
38 ZINKENLÄNGE 15 mm