Kantholz - kammergetrocknet, keilgezinkt, gehobelt, gefast
1 | HOLZQUALITÄT | Konstruktionsholz für belastete Anwendungen (gute Optik und Festigkeit) |
2 | FARBE | gelblich bis bräunlich, zu kupferbraun nachdunkelnd |
3 | ROHDICHTEBEREICH | mittlere Rohdichte 0,70--0,79 --0,85 g/cm3 |
4 | RESISTENZ (DIN EN 350-2) | Klasse 1-2 |
5 | DIMENSIONSSTABILITÄT | gut |
6 | FEUCHTEANGLEICHGESCHWINDIGKEIT | sehr gering |
7 | SONSTIGE | wasserlösliche Inhaltsstoffe |
8 | MARKRÖHRE | Querschnitt kann Markröhre enthalten, die Oberfläche kann zu 50% angeschnitten sein |
9 | KERNFÄULE | nicht zulässig |
10 | BAUMKANTE | nicht zulässig |
11 | RINDENEINSCHLUSS | in geringem Umfang zulässig |
12 | SPLINT | nicht zulässig |
13 | SPLINTFÄULE | - |
14 | VERFÄRBUNGEN | bis zu 30 % der Oberfläche zulässig, soweit gesund und nagelfest |
15 | HOLZFEUCHTE | kammergetrocknet (u= 16 % ±2 %) |
16 | FAULSTELLEN, AUSFALLÄSTE | auf Sichtseite bis zu 5 mm Durchmesser zulässig (1 Stück pro Meter),auf Rückseite bis zu 10 mm Durchmesser zulässig (max. 3 Stück pro Meter) |
17 | KNOTEN UND GESCHWÜRE | in geringem Umfang zulässig wenn kleine Fläche |
18 | AUSDÜBELUNGEN | - |
19 | RISSE | Kernrisse sind auf sichtbaren Flächen zulässig bis zu 3 mm Breite und 150 mm Länge, auf der Rückseite bis zu 4 mm Breite und 300 mm Länge; nur zwei Seiten dürfen Risse haben; der Abstand zwischen Riss und Keilzinkung muss mind. 50 mm betragen; Trockenrisse (Breite �?� 1 mm) sind in geringem Umfang an allen Seiten zulässig |
20 | ÄSTE | �?ste mit einem Durchmesser von �?� 6 mm können ignoriert werden; gesunde �?ste sind zulässig bis zu einem Durchmesser von �?� 30% der Kantholzbreite und 60% der Kantholzstärke (rechtwinklig zum Faserverlauf gemessen); nur einzelne �?ste mit max. Durchmessern zulässig; gro�?e �?ste müssen einen Abstand von �?� 10 mm zur Kante haben; Ansammlung von kleinen �?sten (Durchmesser �?� 10 mm) ist zulässig; Summe der Durchmesser darf 60 mm/m an den sichtbaren Seiten nicht übersteigen |
21 | WURM- UND KÄFERFRASS | in geringem Umfang auf der Rückseite zulässig (kein Risiko aufgrund der Kammertrocknung) |
22 | RINDE UND BAST | nicht zulässig |
23 | FASERABWEICHUNG | Faser darf die Latte auf 1 m Länge nicht verlassen, �?� 15 % (150 mm/m) |
24 | DREH- UND WECHSELDREHWUCHS | in geringem Umfang zulässig |
25 | ENTRINDUNGSQUALITÄT | - |
26 | SÄGEQUALITÄT | - |
27 | HOBELQUALITÄT | glatte und eben Oberfläche, keine sägeraue oder verbrannte sichtbare Oberfläche, keine Ausrisse tiefer als 1 mm, Oberflächendefekte der Sichtseite können bis zu 1 mm durch Ausschleifen repariert werden; auf der Rückseite sind kleinere Hobelfehler, punktuell verbrannte oder ungehobelte Oberfläche zulässig, Defekte bis zu 1 mm Tiefe und 30% der Oberfläche sind auf der Rückseite generell zu tolerieren |
28 | SCHLEIFEN | auf Anfrage |
29 | PHASE | durchgehende 3 mm Fase an allen Längskanten, eine Abweichung von 1 mm ist zu tolerieren |
30 | PROFILIERUNG | auf Anfrage |
31 | KAPPUNG | Sauber und rechtwinklig (Genauigkeit von 0,5% (0,5 mm/100mm)) |
32 | VERDREHUNG | Max. 10 Grad Abweichung zulässig |
33 | ABWEICHUNG VON DER GERADEN | Max. 5 mm pro Laufmeter in jede Dimension, max. 1/3 der Breite insgesamt |
34 | MASSTOLERANZEN | Max. 1% in der Breite, 2 % in der Stärke, 0,1% in der Länge |
35 | CHARAKTERISTISCHE BIEGEFESTIGKEIT | 30 N/mm² (4-Punkt Biegung) |
36 | ZINKENSPIEL | 0,5 - 1 mm |
37 | ZINKENAUSRICHTUNG | aufrechtstehend in Breitseite (Zinken auf der Breitseite sichtbar) |
38 | ZINKENLÄNGE | 15 mm |